Nachhaltigkeitsstrategie und Compliance
Klare Strategie für mehr Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitsstrategie von Bosch fußt auf konkreten Zielsetzungen in allen wesentlichen Themenfeldern. Seit vielen Jahren arbeiten wir konsequent an deren Realisierung.
Wir verstehen unter Nachhaltigkeit die Balance zwischen den ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen unserer Geschäftstätigkeit als Teil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Die Schwerpunkte unseres Nachhaltigkeitsmanagements haben wir in dem Zielbild „New Dimensions“ zusammengefasst. Es beschreibt sechs Themenfelder, die den Rahmen für unsere Aktivitäten in den kommenden Jahren setzen.
Achtung der Menschenrechte
Als global agierendes Unternehmen sind wir uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst.
Durch die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in unseren betrieblichen Prozessen leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage weltweit. Gleichzeitig fordern wir die Achtung von Menschenrechten auch in unseren globalen Lieferketten aktiv ein und ergreifen angemessene Abhilfemaßnahmen gegen Verletzungen.
- Grundsatzerklärung zu Menschenrechten der Bosch-Gruppe
- Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 2024
Wir richten unser unternehmerisches Handeln an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus und beachten die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Vorgaben des deutschen Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, LkSG) setzen wir um. Zudem erfüllt Bosch weitere länderspezifische Anforderungen wie etwa den Modern Slavery Act in Großbritannien oder das französische Loi de Vigilance.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und ihre eigenen Lieferanten und andere Dritte nach besten Kräften zur Einhaltung entsprechender Grundsätze verpflichten.