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Geschichte

Arbeitszeit und Arbeitsschutz bei Bosch

Fertigung bei Bosch am Standort Feuerbach, 1918

Der Umzug von der „Werkstätte für Feinmechanik und Elektrotechnik“ in die „Elektrotechnische Fabrik Robert Bosch“ brachte neben zahlreichen Neuerungen auch die erste Arbeitsordnung mit sich. Zum 15. November – also auf den Tag genau zum 15-jährigen Bestehen der Firma – trat sie in Kraft. In den acht Paragraphen waren Arbeitszeit, Entlohnung, und Kündigungsverfahren festgelegt. Heute umfasst die Arbeitsordnung inklusive Stichwortliste 38 Seiten. Anhand dieser Themen kann man die Geschichte der sozialen Errungenschaften, aber auch der Pflichten der Mitarbeiter in den letzten Jahrzehnten ablesen.

Arbeitszeitregelungen gestern und heute

Die Arbeitsordnung sah an sechs Tagen die Woche eine Arbeitszeit von neun Stunden vor. Diese wurde durch eine eineinhalbstündige Mittagspause unterbrochen. Damit sollte es den Mitarbeitern möglich sein, ihr Mittagessen zu Hause einzunehmen. Eine Kantine gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Diese wurde erst 1919 in Feuerbach eingerichtet.

Mit immerhin zehn Feiertagen im Jahr gab es fast so viele feststehende freie Tage wie heute. Heutzutage muss man zwar nicht mehr an sechs Tagen neun Stunden arbeiten dafür gibt es jedoch Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten in der Produktion. Diese gingen aus der Einführung des 8-Stunden-Tags im Jahr 1906 hervor, durch die ein Mehrschichtsystem erst möglich war.

Architekturzeichnung erste Fabrik, 1900

Gesundheitsschutz

Ein wichtiger Bestandteil ist der Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung. Diese fanden ihren Ausgangspunkt bereits im ersten von Robert Bosch erbauten Fabrikgebäude. Gute Luft- und Lichtverhältnisse waren Robert Bosch beim Bau seiner ersten Fabrik sehr wichtig. Die Arbeiter sollten gesund bleiben. Hinzugekommen ist z.B. das Verbot von Alkohol und Rauschmitteln. Der Verkauf von Alkohol im Betrieb war lange Zeit noch üblich. Insgesamt haben sich aber die Kontrollen und Auflagen hinsichtlich von Unfallschutz extrem verschärft.

Umweltschutz und Ressourcenschonung

Auch der in der heutigen Arbeitsordnung verankerte Umweltschutz war Robert Bosch schon damals sehr wichtig, wurde jedoch noch nicht schriftlich festgehalten. „Machet‘s Licht aus, der Vadder kommt …“ war der Ausdruck dieses Bewusstseins. Es sollte schon damals kein Material und keine Energie verschwendet werden.

Bosch Plakatentwurf zum Wassersparen, 1973

Rechte und Pflichten

Inzwischen hat jeder Mitarbeiter ein dezidiertes festgeschriebenes Beschwerderecht: Wer sich im Betrieb benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt, kann sich mündlich oder schriftlich an seinen Vorgesetzten, an seine Leitung, an die Personalabteilung oder an den Betriebsrat wenden. Wer sich nicht gehört fühlt, wird aufgefordert, sich auch direkt an die Geschäftsführung zu wenden.

Im Gegenzug haben die Mitarbeiter auch Pflichten, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch nicht so streng gehandhabt wurden. Compliance-Schulungen gehören zum festen Bestandteil, in dem z.B. die Annahme von Geschenken, die Geheimhaltungspflicht geregelt sind.

Autorin: Kathrin Fastnacht

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