Bosch wird AG
Änderung der Gesellschaftsform

Um 1900 lag die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland bei 46,5 Jahren. Als Robert Bosch auf die 50 zuging, stellte sich die Frage, wer nach seinem Tod sein Lebenswerk weiterführen könnte.
Immerhin hatte seine Firma eine rasante Entwicklung durchlaufen und um 1910 beschäftigte er 3500 Mitarbeiter und die Verantwortung für diese nahm er sehr ernst. Sein Wunschnachfolger wäre sein 1891 geborener Sohn Robert gewesen. Doch dieser erkrankte unheilbar und es war klar, dass er dem Vater nie nachfolgen konnte. Auch leitenden Mitarbeitern, wie Verkaufsleiter Gustav Klein oder Entwicklungschef Gottlob Honold lag die Zukunft des Unternehmens sehr am Herzen. Klein schlug Robert Bosch vor, eine offene Handelsgesellschaft zu gründen und die leitenden Direktoren aus der Firma daran zu beteiligen.
Boschs Rechtsberater Paul Scheuing sprach sich ebenfalls dafür aus, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, an der Bosch seine Direktoren beteiligen konnte und die im Fall seines Todes nicht zur Erbsache würde. Eine gewisse Brisanz erfuhr die ganze Diskussion 1913 durch den Streik bei Bosch und durch das Verhalten von Boschs Töchtern, die sich vehement auf die Seite der Streikenden schlugen. Eine Zusammenarbeit mit den potenziellen Erbinnen konnten sich die leitenden Direktoren nun nicht mehr vorstellen. Eine schnelle Lösung verhinderte jedoch der Ausbruch des Ersten Weltkrieges.


1917 nahm man die Überlegungen wieder auf. Das Personenunternehmen von Robert Bosch wurde im gleichen Jahr in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, deren Anteile jedoch nie für den Börsenhandel zugelassen. Vielmehr erhielten sechs leitende Bosch-Direktoren 49 Prozent des Aktienkapitals, 51 Prozent erhielt Robert Bosch. Im Fall von Boschs Handlungsunfähigkeit sollten die Gesellschafter zwei Prozent seiner Aktien kaufen können und somit die Mehrheit im Unternehmen haben. Dadurch blieb das Unternehmen in jedem Fall in bewährten Händen und die bisherige Geschäftspolitik konnte weiterverfolgt werden.
Doch es kam anders als gedacht. Einige Aktionäre starben unerwartet früh, wie beispielsweise Gottlob Honold. Obwohl die Aktien nicht an der Börse gehandelt wurden, sah Robert Bosch die Papiere nun in den Händen von firmenfremden Erben der verstorbenen Vorstände.
Deshalb kaufte er in den 1920er und 30er Jahren schrittweise alle Aktien wieder zurück. Die Änderung des deutschen Aktienrechts 1937 veranlasste ihn schließlich noch im selben Jahr auch die Rechtsform zu ändern. So ist es bis heute geblieben.

Autorin: Kathrin Fastnacht